1. Jeder Lizenznehmer hat die Pflicht, seine Angellizenz, Fangliste und gültige Fischerkarte beim Fischen mit sich zu führen und auf  Verlangen jedem Aufsichtsorgan sowohl diese, als auch Behältnisse wie Rucksäcke, Taschen, Körbe, Autos,Kofferaum usw., in welchen gefangene Fische tot oder lebend aufbewahrt werden können zwecks Durchführung der Kontrolle auf Einhaltung der Schonzeiten, Mindestfanglängen und Fangbeschränkungen widerspruchslos und widerstandslos auszuhändigen bzw. zu öffnen.

2. Es gelten die Schonzeiten und Mindestfanglängen laut der Fischereiordnung des Fischereirevier Angel Spass Oststeiermark. Für Fische welche wir nicht gesondert angeführt haben gelten die Bestimmungen des Landesfischereigesetz Steiermark.

3. Gefangene Fische sind sofort in die Fangstatistik einzutragen auch jene welche im Setzkescher oder anderen Behältnissen aufbewahrt werden

4. Kein Fischer hat Anspruch auf einen fixen Angelplatz.

5. Das Roden von Bäumen und Sträuchern beim Anlegen eines Fischerplatzes ist verboten. ( Naturschutzgesetz bzw. Forstgesetz )

6. Der Fischplatz muss sauber verlassen werden, der Abfall ist mitzunehmen .

7. Lagerfeuer sind verboten. Feld und Flurschäden sind zu vermeiden.

8. Das Fischen vom Boot aus ist verboten ausgenommen im Stadtwald da ist es erlaubt vom Boot aus zu fischen.

9. Die Verwendung von lebend Köderfischen sowie lebender Wirbeltiere ist verboten ( Stmk.Fischerei-Gesetz) !

10. Das Fischen ist mit 2 Angelruten gestattet.

11.Erlaubt ist das Posen - und Grundfischen mit Einfachhaken und jeglichen , natürlichen oder künstlichen Ködern, die laut Stmk.Fischereigesetz 2000 gestattet sind.  Ausgenommen ist das Spinnfischen mit Totem Fisch am System , Blinker , Gummifisch , Wobbler , Spinner , usw. hier darf mit mehreren Drillingen oder Einfachhaken pro Kunstköder gefischt werden STAHLVORFACHPFLICHT bei gezieltem fischen auf Raubfische und Forellen

12. Die Entnahme gefangener Fische für den Eigenverbrauch ohne jegliche Durchführung von Geschäften zur persönlichen oder kommerziellen Bereicherung ist erlaubt. Lebendentnahme ist VERBOTEN ausgenommen 5 Köderfische täglich.

13. Die Entnahme von Koi Karpfen und Stör ist verboten!

14. Entnahmebeschränkungen :  Jahreslizenz : täglich 1 Raubfisch , 2 Friedfische 2 Forellen aber maximal 14 Raubfische, 20 Friedfische  pro Jahr.    Tageslizenz : 1 Raubfisch, 1 Friedfische , 2 Forellen    3 Tageskarte :   3Friedfische, 2 Forelle 1 Raubfisch

15. Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahres dürfen in unmittelbarer Nähe eines Lizenzinhabers gratis fischen ohne Verwendung einer weiteren Angelrute. Das Mitfischen ist für Begleitpersonen verboten!

16. Das Befischen des Gewässers  erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden und Unfälle wird keine Haftung übernommen!

17. Karpfen ab einen Gewicht von 5 kg oder einer Länge von 60 cm, Hechte ab einer Länge von 80cm, Zander ab einer Länge von 75 cm Forellen ab einer Länge von 60cm müssen schonend zurückgesetzt werden.

18. Im Hühnerbach ist das Fischen verboten ! Schongebiet!

19. Nachtfischen ist erlaubt. Ab 21:00 Uhr erwarten wir uns natürlich ein ruhiges und rücksichtvolles Benehmen am Gewässer, um Anrainer und Angelkollegen nicht zu stören !

20. Abhakmatte sowie Kescher müssen am Angelplatz vor Angelbeginn aufgebaut sein und ist Plicht !!

21. Der Kescher muss ein Schenkelmaß von mind.50 cm haben!

22. Es dürfen keine weiteren angelbereite Ruten am Angelplatz aufgebaut sein als für den Fischfang erlaubt!

23. Angelruten müssen beaufsichtigt werden!

24. Verstöße gegen die Bestimmungen  bzw. des Stmk.Fischereigesetzes  habenden sofortigen Kartenentzug zur Folge. Kein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Rückerstattung auf bereits geleistete Zahlungen !

Gültig für das Jahr 2025